Kaufgebot zurückziehen — geht das?
Bis zur notariellen Beurkundung: ja, ohne rechtliche Konsequenz. Wie du es professionell machst und welche Risiken du beachten solltest.
Kurz und klar
Ja, du kannst dein Kaufgebot jederzeit bis zur notariellen Beurkundung zurückziehen.Es entstehen weder rechtliche noch finanzielle Konsequenzen — vorausgesetzt, du hast keine gesonderte Reservierungs- oder Vorvertrags-Vereinbarung unterschrieben.
So machst du es professionell
- Schriftlich, am besten per E-Mail. Telefonisch reicht oft nicht — der Makler braucht Dokumentation für den Verkäufer.
- Kurz und höflich. Eine ausführliche Begründung ist nicht nötig. „Aus persönlichen Gründen ziehe ich mein Kaufgebot vom [Datum] für die Immobilie [Adresse] zurück."
- Empfangsbestätigung erbitten. Damit du weißt, dass die Information angekommen ist.
Wann du genauer hinschauen solltest
Reservierungsvereinbarung unterschrieben
Hast du eine separate Reservierungsvereinbarung mit Gebühr unterschrieben, kann der Makler die Gebühr behalten — Streitwert in DE oft 0,5–1 % des Kaufpreises. Rechtsprechung ist uneinheitlich; frage im Zweifel eine:n Anwält:in.
Verkäufer ist in Vorleistung gegangen
Wenn der Verkäufer auf Basis deines Gebots bereits ein Wertgutachten beauftragt hat oder Notarkosten angefallen sind, gibt es theoretisch culpa in contrahendo — sehr selten und schwer durchsetzbar, aber zumindest in der Beziehung unangenehm.
Notartermin ist gebucht
Ein gebuchter Notartermin verursacht in DE in der Regel eine Stornogebühr, wenn er kurzfristig abgesagt wird. Diese Gebühr kann der Verkäufer (nicht der Makler) dir in Rechnung stellen, wenn er sie selbst tragen musste.
Reputations-Risiko ≠ Rechtsrisiko
Rechtlich passiert nichts. Aber der Maklerkreis in einer Region ist klein. Wenn du als „Spaßbieter" auffällst, kann das bei späteren Objekten zu skeptischer Behandlung führen. Mach es ein- oder zweimal — kein Problem. Mach es bei jedem zweiten Gebot — bekommst du vielleicht keine Termine mehr.
Vorlage zum Rückzug
Betreff: Rückzug Kaufgebot — [Objekt], [Datum]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Maklername],
hiermit ziehe ich mein Kaufgebot vom [Datum] für die Immobilie [Objektbezeichnung, Adresse]in Höhe von [Betrag] € zurück.
Ich bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Rückzugs.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Datum]
Häufige Fragen
Bis wann kann ich mein Kaufgebot zurückziehen?▾
Bis zur Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag. Vorher gilt: Solange du noch nicht beim Notar warst, bist du nicht gebunden — auch wenn der Verkäufer dein Gebot bereits schriftlich oder mündlich angenommen hat.
Muss ich den Rückzug begründen?▾
Nein. Du musst keine Begründung liefern. Ein höflicher Hinweis „Aus persönlichen Gründen ziehe ich mein Gebot zurück" reicht. Manchmal hilft eine kurze Erklärung dem Makler, dich bei späteren Objekten anders einzuschätzen.
Verlangt der Makler eine Vertragsstrafe?▾
Eine echte Vertragsstrafe gibt es nur, wenn du sie vorher explizit unterschrieben hast — was bei klassischen Kaufgeboten nicht der Fall ist. „Reservierungsgebühren" sind rechtlich heikel und in Deutschland nach BGH-Urteilen ohne notarielle Beurkundung oft nicht durchsetzbar.
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